Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Bildern aus dem GUSTO Bildarchiv der Verlagsgruppe NEWS GmbH.

1.2. Die Verlagsgruppe NEWS GmbH erteilt für die vom Besteller ausgewählten Bilder des GUSTO-Bildarchivs eine einmalige, nicht exklusive Werknutzungsbewilligung gemäß §24 Urheberrechtsgesetz, die an den vom Besteller der Verlagsgruppe NEWS GmbH genannten Verwendungszweck gebunden ist. Für neuerliche oder mehrmalige Nutzungen sind jeweils gesonderte Bewilligungen einzuholen.

1.3. Die Nutzungsbewilligung bezieht sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur auf das Bundesgebiet Österreich. Sie ist gegen Aufpreis auf Europa bzw. weltweit ausdehnbar.

Europabewilligung: + 100% Aufschlag zum Verwendungshonorar lt. Tarif.
Weltbewilligung: + 200% Aufschlag zum Verwendungshonorar lt. Tarif.

2.1. Das Bildmaterial bleibt stets im Eigentum der Verlagsgruppe NEWS GmbH. Das Bildmaterial wird ausschließlich für die bewilligte Nutzung vorübergehend zur Verfügung gestellt.

2.2. Originale, die zur Ansicht ausgegeben werden, sind binnen 14 Tagen zurückzugeben. Originale, die verwendet werden, müssen binnen 4 Wochen nach der Ausgabe inklusive Original-Diahülle an die Verlagsgruppe NEWS GmbH retourniert werden.

2.3. Werden die Originale nicht innerhalb der im Punkt 2.2. genannten Fristen zurückgegeben, so ist pro Woche und pro Dia der im Tarif angegebene Betrag zu bezahlen. Daneben besteht weiterhin die Verpflichtung, die Originale zurückzugeben.

2.4. Bei Verlust oder Totalbeschädigung von Dias sind die Wiederherstellungskosten, mindestens jedoch der Betrag von öS 7.000,– pro Dia, zu ersetzen. Erfolgt der Verlust oder die Beschädigung nach einer Verwendung, so sind auch die für die Verwendung fälligen Beträge zu bezahlen. Die Verlagsgruppe NEWS GmbH ist berechtigt, die im Punkt
2.3. erwähnten Beträge bis zum Einlangen der schriftlichen Verlust- oder Beschädigungsmeldung in Rechnung zu stellen.

2.5. Mit der Bezahlung der Wiederherstellungskosten erwirbt der Besteller kein Eigentum und kein Nutzungsrecht am wiederhergestellten Bildmaterial. Der Besteller kann jedoch eine neue Benützungsbewilligung am wiederhergestellten Bildmaterial erwerben.

2.6. Bei Verlust der Originalverpackung ist der Neuwert der Verpackung und der für die Neueinreihung im Archiv erforderliche Arbeitsaufwand zu ersetzen. Bei Verschmutzungen sind die Kosten der fachmännischen Reinigung zu ersetzen.

3.1. Für Präsentation und Layout ist eine tariflich festgelegte Gebühr zu bezahlen, die pro geöffnetem Original in Rechnung gestellt wird. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, falls eine Benützungsbewilligung eingeholt und erteilt wird.

3.2. Bei Verwendung der Originale in Büchern gilt im Zweifelsfall eine Druckauflage bis 25.000 Exemplare in einer Sprache als vereinbart.

3.3. Werknutzungsbewilligungen für politische Werbezwecke bedürfen einer gesonderten schriftlichen Zustimmung der Verlagsgruppe NEWS GmbH.

3.4. Das übersandte Bildmaterial dient ausschließlich der Verwendung durch den Besteller und seine Mitarbeiter zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an andere Personen und die Nutzung zu vertragswidrigen Zwecken ist untersagt.

4.1. Die Abbildungen des Originals sind stets mit dem von der Verlagsgruppe NEWS GmbH angegebenen Ursprungs- oder Urhebervermerk zu versehen. Dieser Vermerk befindet sich auf der Diahülle.

4.2. Bei Weglassen des Vermerks ist eine nicht der richterlichen Mäßigung unterliegende und in der Tarifliste festgelegte Konventionalstrafe zu bezahlen.

4.3. Von jeder Veröffentlichung ist ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos an die Verlagsgruppe NEWS GmbH zu übersenden.

4.4. Die Bildauswahl durch die Verlagsgruppe NEWS GmbH ist für den Fall, dass keine Werknutzungsbewilligung vom Besteller eingeholt wird, mit dem in der Tarifliste festgelegten Betrag zu honorieren.

5.1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

5.2. Allfällige Beanstandungen betreffend den Inhalt oder die Beschaffenheit des übersandten Bildmaterials sind unverzüglich nach Eingang des Bildmaterials geltend zu machen, ansonsten gilt die Sendung als genehmigt.

5.3. Bei Versand von Originalen werden die Porto- und Verpackungsspesen in Rechnung gestellt.

6.1. Die Verlagsgruppe NEWS GmbH ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen nach Abschluss des Vertrages die Auslieferung und Übergabe des Bildmaterials von der Vorauszahlung der Rechnung und der Hinterlegung einer Kaution in der Höhe der Wiederherstellungskosten abhängig zu machen.

6.2. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Besteller, Verzugszinsen in der Höhe von 15% p.a. zuzüglich Ust, sowie aller Kosten, insbesondere die Mahnspesen der Verlagsgruppe NEWS GmbH, die Mahnspesen des KSV sowie die anwaltlichen Mahnspesen zu bezahlen.

6.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.