Champagner, Chablis und Co aus den USA - Gebietsschutz wird teilweise aufgehoben
Ein österreichischer Weinbauer, der Sekt nach der Champagnermethode herstellt, darf diesen nicht Champagner nennen. Ein amerikanischer Winzer soll das nach Angaben des US-Wein-Insitituts aber dürfen. Nach über 20-jährigen Verhandlungen haben sich die EU und die amerikanische Weinwirtschaft auf Exporterleichterungen für die USA verständigt.
Die Vereinbarung beinhaltet drei zentrale Punkte, die vor allem bei französischen Weinbauern nicht unumstritten bleiben werden. Der unverfänglichste Punkt betrifft die Anerkennung von amerikanischen Herkunftsnamen durch die EU. Die zweite Thematik, die Anerkennung von Praktiken bei der Weinherstellung, war sicher schon heikler, wird aber vermutlich keine Revolution auslösen.
Wahren Sprengstoff aus Sicht französischer Weinbauern birgt aber der dritte Punkt, der die Verwendung von "semi-generischen" Namen erlaubt. Das bedeutet nichts anderes, als dass amerikanische Weinproduzenten Ihre Produkte so benennen dürfen, wie es in Europa der Gebietsschutz nur für die jeweilige Region erlaubt: Chablis, Burgunder, Port, Champagner...
Diese Bezeichnungen werden auf Wein-Etiketten in den USA seit dem 19. Jahrhundert verwendet. U.S. Weinhersteller haben den Angaben zufolge das Recht, eine Gruppe von 16 spezifischen semi-generischen Ausdrücken auf Etiketten zu verwenden, wenn zusätzlich der tatsächliche Herkunftsort mit angegeben ist. Die neue Vereinbarung erlaubt die Fortsetzung dieser Praxis für bereits bestehende Marken, aber nicht mehr für neue. (red)