Das Aus für den Champagner aus Australien: Weinabkommen mit EU schützt Bezeichnug
Australischer "Champagner" oder "Portwein" wird bald der Vergangenheit angehören. Die EU und Australien haben sich auf ein neues Weinabkommen geeinigt, das ein Auslaufen dieser für die EU wichtigen Bezeichnungen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten vorsieht. Mit den USA werde ein solches weitergehendes Abkommen ebenfalls verhandelt, allerdings noch in einem frühen Stadium, sagte der Sprecher von Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. Bis dahin können US-Weinproduzenten perlenden Wein weiter als "Champagner" bezeichnen.
Das Abkommen mit Australien ersetzt einen früheren Vertrag von 1994 und muss erst von den EU-Agrarministern und den australischen Behörden abgesegnet werden, bevor es unterzeichnet werden kann. Die Kommission sprach von einem guten Abkommen und einer "ersten Etappe", die nach jahrelangen Verhandlungen erreicht worden sei.
Geographische Bezeichnungen geschützt
Die neue Vereinbarung sichere die EU-Etikettierungsregeln, schütze die geographischen Bezeichnungen und enthalte eine klare Zusage, traditionelle Wein-Varianten zu respektieren. Ein Jahr nach Inkrafttreten dürfen etwa auch Sortentypen wie Hermitage oder Lambrusco nicht mehr für australische Weine verwendet werden. (APA/red)