Der große AK-Test: Import-Gemüse weist bis zu 15 Schädlingsbekämpfungsmittel auf!

Bis zu 15 verschiedene Schädlingsbekämpfungsmittel hat die Tiroler Arbeiterkammer bei einem Test festgestellt. Überprüft wurden nach Angaben vom Mittwoch Paprika, Erdbeeren, Pfefferoni und Salat. Importware sei teilweise hoch belastet gewesen.

Der große AK-Test: Import-Gemüse weist bis zu 15 Schädlingsbekämpfungsmittel auf!

Nicht immer gesunden Genuss beinhalteten Paprika, Erdbeeren, Salat und Pfefferoni aus dem Ausland, die im Februar 2005 von den Konsumentenschützern in den Obst- und Gemüsefachgeschäften sowie im Lebensmitteleinzelhandel eingekauft wurden. Von acht Proben sei nur eine frei von Pestiziden gewesen. Bei den restlichen seien zwischen zwei bis 15 Pestizide festgestellt worden. Bei zwei Paprikaproben, bei einer Erdbeerprobe und bei einer Pfefferoniprobe seien die zugelassenen Höchstwerte für Pestizide überschritten und vom untersuchenden Labor in Berlin beanstandet worden.

Bis zu 15 Pestizide
Sämtliche Proben seien Importware gewesen und stammten aus Italien, Marokko, Spanien und der Türkei. Nur bei einer von diesen acht geprüften Proben seien keine Schädlingsbekämpfungsmittel festgestellt worden. Bei einer Erdbeerprobe seien zwei, beim Eissalat vier und bei einer Paprikaprobe sechs verschiedene Pestizide festgestellt worden. Keine dieser Proben habe eine Grenzwertüberschreitung für die einzelnen festgestellten Fungizide aufgewiesen. Bei den Paprikaproben seien in den einzelnen Proben bis zu 15 verschiedene Pestizide festgestellt worden. Neben der Vielzahl der festgestellten Schädlingsgifte seien insgesamt vier Proben lebensmittelrechtlich beanstandet und vom Labor als nicht verkehrsfähig eingestuft worden. Bei einer beanstandeten Probe seien 15 Pestizide festgestellt worden, wobei bei zwei Pestiziden die erlaubte Höchstgrenze überschritten worden sei.

Produkte aus Spanien, Marokko und der Türkei
Bei den anderen beanstandeten Proben seien in einem Fall zwei, acht bzw. 14 verschiedene Schädlingsbekämpfungsmittel festgestellt und bei jeweils einem Pestizid eine Grenzwertüberschreitung worden. Die beanstandeten Produkte stammten in zwei Fällen aus Spanien und in jeweils einem Fall aus der Türkei bzw. aus Marokko. Die AK kritisierte, dass Grenzwerte nur für ein Pestizid festgelegt würden. Das Zusammenwirken vieler verschiedener Pestizide bleibe unberücksichtigt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, endlich Summengrenzwerte für zwei, drei oder mehr Pestizide festzulegen. (APA/red.)