Gänsestopfleber ist immer umstrittener: Verkauf von "krankem Organ" rechtswidrig?

Der Tierschutzverein "Vier Pfoten" will den Verkauf der umstrittenen Stopfleber in Österreich unmöglich machen. Weil es sich um ein krankhaft verändertes Organ handle, dürfte die "Foie Gras" nach den Buchstaben des Gesetzes in Österreich gar nicht verkauft werden, meinen die Aktivisten.

Gegen eine Reihe von Händlern seien daher Anzeigen erstattet worden. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wies auf APA-Anfrage darauf hin, dass "dieses Produkt in der EU frei handelbar" sei. Allerdings darf es in Europa wegen Tierquälerei nur noch in Frankreich und Ungarn "erzeugt" werden.

Stopfen verboten, konsumieren erlaubt
Laut "Vier Pfoten" wurden im vergangenen Jahr 23,6 Tonnen Fettlebern von Gänsen und Enten nach Österreich importiert. Das Stopfen selbst ist hier zu Lande aus Tierschutzgründen seit Jahren verboten. Die Aussage, dass der Verkauf von Stopfleber in Österreich nicht erlaubt sei, "ist nicht richtig", hielt AGES-Sprecher Oskar Wawschinek auf APA-Anfrage fest. "Das Produkt ist als Lebensmittel in der EU zulässig. In Österreich darf es importiert und verkauft werden.

Möglicher Verstoß gegen EU-Verordnung
Die "Vier Pfoten" stützen ihre Kritik am Verkauf auf eine EU-Verordnung (854/2004), die im ersten Anhang die Fleischuntersuchung regelt. "Es geht darum, unter welchen Bedingungen Fleisch für genussuntauglich zu erklären ist", erläuterte Tierärztin Elke Narath. Das sei im Falle von "pathologischen Veränderungen" und "Anomalien der Konsistenz" vorgeschrieben.

Krankes Organ von krankem Tier
Beides treffe für die Stopfleber - "ein krankes Organ von einem krank gemachten Tier", so Narath - zu, deshalb will der Verein den Handel mit rechtlichen Schritten wie Sachverhaltsdarstellungen dazu bringen, "das untaugliche Material aus den Regalen zu entfernen". Anzeigen seien u.a. gegen die Firmen Spar Gourmet, Geflügel Jahn, Pöhl am Naschmarkt, Meindl am Graben und Rumpel erstattet worden. (APA/red)