Neben Wein ist nun auch Schnaps erlaubt: Buschenschanken dürfen selber brennen

Wer Wein nicht mag, der hat bei einer Buschenschank üblicherweise wenig verloren. Das wird sich bald ändern, denn der Wiener Landtag beschloss, dass künftig nicht nur Wein, sondern auch Selbstgebranntes ausgeschenkt werden darf. Darüber hinaus ist es den Betrieben nun gestattet, bei Ernteausfällen Trauben zuzukaufen.

Der Wiener Wein bekommt Konkurrenz: Der Wiener Landtag hat einstimmig beschlossen, dass die Buschenschanken der Hauptstadt künftig nicht nur Rebensaft, sondern auch Selbstgebranntes ausschenken dürfen. Außerdem dürfen bei Ernteausfällen auch Trauben für die Weinproduktion zugekauft werden. Die Neuregelung soll in spätestens sechs Wochen - also noch in der laufenden Heurigensaison - in Kraft treten.

Fremde Trauben
Der Zukauf von Trauben - bisher verboten - ist nun erlaubt, wenn massive Ernteausfälle durch Unwetter oder Pflanzenkrankheiten zu beklagen sind, heißt es in der Novelle zum Buschenschankgesetz. Dieser Passus ist eine Reaktion auf die verheerenden Hagelschäden des Jahres 2003, die viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachten. Die zugekauften Trauben dürfen aber ausschließlich aus der Weinbauregion Wien stammen.

Schnapps
Freunde des Alkohols, die keine großen Stücke auf Wein halten, kommen künftig in den Schenken auch auf ihre Kosten. Mit dem Ausschank "geistiger Getränke", also hochprozentigen Alkohols, wird den Wiener Betrieben erlaubt, ihre Produktpalette zu erweitern - wenn der Schnaps denn aus eigener Produktion stammt. (APA/red)