Oberösterreich wird nun offiziell Weinland: Interessante Ergänzung zum beliebten Most

Oberösterreich wird offiziell ein Weinland. Die Grundlage dafür bildet ein Oö. Weinbaugesetz, das in die Begutachtung geht und noch heuer in Kraft treten soll. Das gab der oberösterreichische Agrarlandesrat Josef Stockinger (V) in einer Pressekonferenz in Linz bekannt.

"Keine Angst - wir bleiben die Mostschädeln", stellte Stockinger fest. Die "Landessäure" werde weiterhin der Hauptbotschafter Oberösterreichs bleiben. Doch der Weinbau sei eine interessante Nische und Ergänzung. Das Ausmaß entspricht rund einem halben Prozent von ganz Österreich. Derzeit sind in dem November 2004 gegründeten Landesweinbauernverband 13 Winzer mit 20 Hektar Anbaufläche aktiv, 15 weitere Interessenten sind vorgemerkt. Einer von ihnen sei mit 7,5 Hektar schon größer als der durchschnittliche österreichische Betrieb, machte der Landesrat aufmerksam.

Viele Sorten
Die Rebstöcke unter anderem der Sorten Zweigelt, Blauburgunder, Blaufränkisch, Chardonnay, Weißburgunder, Müller-Thurgau sind im ganzen Land zu finden, in Obernberg im Innviertel, in Perg im Mühlviertel und rund um Linz ebenso wie in Bad Ischl im Salzkammergut. Von rund 15 Hektar gelangt bereits Wein in den Verkauf.

Lange Tradition
Der Weinbau in Oberösterreich hat seit der Zeit der Kelten und Römer Tradition. Familiennamen wie Weinbauer, Weinzierl oder Weinberger deuten darauf hin. Im 18. Jahrhundert fielen die Rebstöcke jedoch dem Mehltau und der Reblaus zum Opfer, die Hänge wurden nicht mehr wieder bepflanzt.

Weinbaugesetz
Mit dem Weinbaugesetz sollen die oberösterreichischen Winzer rechtlich abgesichert werden. Damit werden die bestehenden Weingärten mit Pflanzrechten ausgestattet. Denn die gemeinsame EU-Marktorganisation für Wein hat im Jahr 2000 Österreich 737 Hektar Neuauspflanzungsrechte von Weinreben zuerkannt. Für Oberösterreich wurden dabei 60 Hektar Neupflanzungsrechte reserviert. Ausschließlich Winzer mit Pflanzungsrecht im Sinne der EU kommen auch für eine eventuelle Förderung in Betracht und besitzen das Recht für eine Vermarktung. Zudem stellt das Gesetz für sie den Regionsschutz als "Weinbaugebiet Bergland" sicher. (APA/red)