Spanisches Sushi muss gefroren werden: Roher Fisch durch Wurmlarven verseucht

In Spanien wurden die Restaurants laut elpais.com dazu verpflichtet rohen Fisch zunächst für 24 Stunden einzufrieren. Erst dann darf der Fisch zum Verzehr zubereitet werden. Ziel ist es, die Verbreitung von Anisakiasis zu stoppen. Diese Krankheit wird durch den Verzehr von Larven von Fadenwürmen verursacht, die in rohen Fischen, die bei Sushi Verwendung finden, zu finden sind.

Die neue Verordnung stößt bei den Restaurantbetreibern nun auf Kritik und viele Gastronomen ignorieren die Verordnung. Laut der spanischen Gesundheitsministerin Elena Salgado, handelt sie nach dem Vorbild Japans, wo diese Praxis schon lange angewandt wird. Bei Kontrollen spanischer Restaurants war festgestellt worden, dass zwischen 35 und 50 Prozent aller kontrollierten Fische mit den Larven der Fadenwürmer kontaminiert gewesen seien. Laut elpais.com sind schon mehr als 100.000 Spanier mit der Krankheit infiziert.

Was ist Anisakiasis?
Anisakiasis ist laut Wikipedia eine Krankheit die durch Fadenwürmer verursacht wird. Es sind drei Arten von Fadenwürmern in Fischen bekannt, die Art Anisakis simplex gab der Krankheit ihren Namen. Der Fadenwurm kann in rohem Fisch, beispielsweise Sushi oder Hering vorkommen. Eine Infektion lässt sich vermeiden, wenn der rohe Fisch eine Zeit lang schockgefroren oder in Salzlake eingelegt wird.

Kein eindeutiges Krankheitsbild
Die Erkrankung beginnt laut medizin.de in manchen Fällen bereits nach einer Stunde bis 5 Tage nach dem Verzehr larvenhaltigen Fisches mit heftigen Bauchschmerzen, Schwindelgefühl, Erbrechen und zum Teil heftigen Durchfall. In der Folge bleiben Beschwerden, die sich keinem Krankheitsbild zuordnen lassen. Meist kommt es zu Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit, Schwächegefühl und Durchfall.

Austro-Sushi größtenteils unbedenklich
In Österreich stellt Anisakiasis keine große Bedrohung dar, weil die meisten Fische, die roh verzehrt werden, ohnehin gefroren geliefert werden. Die Fischhygiene-Verordnung ist vielleicht auch deshalb sehr vage denn sie verbietet lediglich das "Inverkehrbringen von parasitenbefallenen Fischen". (red)