Krainer-Kompromiss

Österreich und Slowenien haben einen Kompromiss im Käsekrainer-Streit geschlossen. Slowenien lässt sich "Kranjska Klobasa" als geografisch geschützte Angabe beim Europäischen Patentamt eintragen. In Österreich kann aber weiterhin die Bezeichnung "Krainer bzw. Käsekrainer" verwendet werden, erklärte Landwirtschaftsminister Berlakovich.

Streit um Käsekrainer - Krainer-Kompromiss

"Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen", zeigte sich der Minister erfreut. Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten würde.

Der Streit um die Käsekrainer hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen. Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Auch der Streit um das "Steirische Kürbiskernöl" wurde nun im Rahmen der Käsekrainer-Verhandlungen gelöst.

Slowenisches Kürbiskernöl darf nur unter der Bezeichnung "stajersko" aber nicht als "steirisches" verkauft werden. Das Ursprungsland muss deutlich sichtbar angegeben werden, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.

(apa/red)